EG-Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung, Einbauerklärung
Ingenieurbüro und freie Sachverständige für Arbeitssicherheit, Ergonomie und Umwelt
 
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Wir unterstützen Sie bei der Konformitätserklärung Ihrer Maschinen:

  • Gefahrenanalyse nach DIN EN ISO 12100 gemäß Maschinenrichtlinie

  • Sicherheitskonzept

  • Massnahmenplan

  • Information zu den geltenden Richtlinien, Gesetzen und Normen

  • Erstellung oder Überarbeitung der Betriebsanleitung

 

Beim Kauf von gebrauchten Maschinen oder beim Verändern von Maschinen wird durch unsere Gefahrenanalyse entschieden, ob ein Konformitätsverfahren zwingend notwendig oder nicht nötig ist.

Handelt es sich um eine lärmintensive Maschine, messen wir die Geräuschemissionen
für die Angaben zur Lärmexposition in der Dokumentation.